Hundeführerschein
Ab dem 01.07.2013 traten neue Regelungen des Hundegesetzes in Kraft!
Mit der Sachkundepflicht und der Eintragungspflicht im zentralen Hunderegister traten zum 01.07.2013 die letzten Neuerungen des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) in Kraft. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite vom Land Niedersachsen.
Ab diesem Datum müssen Hundehalter einen Nachweis über ihre Sachkunde besitzen, den sogenannten Hundeführerschein. Diese Sachkundeprüfung, bei der der theoretische Teil VOR Aufnahme der Hundehaltung und der praktische Teil innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung abzulegen ist, wird in anerkannten Hundeschulen oder Vereinen und bei Tierschutzorganisationen abgenommen.
Inhalt der Prüfung sind theoretische und praktische Kenntnisse im Umgang mit und in der Haltung von Hunden. Hier findet sich auch ein Fragen-/Antworten-Katalog, der es ermöglicht, gezielte Antworten auf Fragen zum NHundG zu finden.
Die Pflicht des Nachweises der Sachkunde obliegt auch im Familienverbund nur dem Hundehalter. Dieser bürgt dafür, dass er es verantworten kann, dass auch andere Personen mit dem Hund spazieren gehen etc.
Gerne können Sie sich uns über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen.