IPO

Die Ausbildung im IPO-Bereich (Internationale Prüfungsordnung) gliedert sich in drei Bereiche: die Fährtenarbeit, die Unterordnung und den Schutzdienst.

Die Grundlage für die IPO-Prüfungen ist die Begleithundeprüfung. Die Ausbildung und Prüfung im Rahmen der BH basiert auf:

1. Sachkunde des Hundehalters
2. Gehorsam des Hundes
3. Sozialverträglichkeit des Hundes.

Die Begleithundeprüfung kann frühestens mit 15 Monaten abgelegt werden. Nach bestandener BH Prüfung können ab einem Alter von 18 Monaten nacheinander IPO1, IPO2 und IPO3 abgelegt werden.